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Mollath und die „NSU“ – Mandantenverrat als Tagesgeschäft?

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von H.-P. Schröder   http://de.wikipedia.org/wiki/Parteiverrat „Parteiverrat, auch Prävarikation, ist nach deutschem Strafrecht eine Straftat, die ein Rechtsanwalt oder Patentanwalt zum Nachteil seines Mandanten begehen kann. Der Tatbestand des Parteiverrats ist in §356 StGB geregelt:   Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien … Mollath und die „NSU“ – Mandantenverrat als Tagesgeschäft? weiterlesen

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