von H.-P. Schröder http://de.wikipedia.org/wiki/Parteiverrat „Parteiverrat, auch Prävarikation, ist nach deutschem Strafrecht eine Straftat, die ein Rechtsanwalt oder Patentanwalt zum Nachteil seines Mandanten begehen kann. Der Tatbestand des Parteiverrats ist in §356 StGB geregelt: Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien … Mollath und die „NSU“ – Mandantenverrat als Tagesgeschäft? weiterlesen
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